Information zur Zuzahlung

Gesetzliche Krankenversicherung

Für stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen für die gesamte Dauer der Reha 10 € pro Tag zugezahlt werden. Dies gilt für die gesamte Dauer der Maßnahme, es gibt keine zeitliche Beschränkung.

Wurden mehrere Rehabilitationsmaßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres erbracht, sind alle Tage der Zuzahlung an die Krankenkasse zu berücksichtigen und gegenseitig anzurechnen. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte dürfen für Rehabilitationsmaßnahmen nicht angerechnet werden.

Für Anschlussheilbehandlungen durch die Krankenkassen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt müssen ebenfalls 10 € pro Tag zugezahlt werden  für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Zuzahlungen, die bereits im Krankenhaus geleistet worden sind, werden hierbei angerechnet.

Deutsche Rentenversicherung

Für Rehabilitationsmaßnahmen der Deutschen Rentenversicherung müssen 10 € pro Tag, für längstens 42 Tage im Kalenderjahr zugezahlt werden.
Wurden mehrere Rehabilitationsmaßnahmen erbracht, sind alle Tage der Zuzahlung an den Rentenversicherungsträger und an die Krankenkasse innerhalb eines Kalenderjahres zu berücksichtigen und gegenseitig anzurechnen. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte dürfen für Rehabilitationsmaßnahmen angerechnet werden.
Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen und der DRV Knappschaft-Bahn-See bekommen eine Rechnung von ihrem Kostenträger.

Für ambulante Maßnahmen müssen keine Zuzahlungen geleistet werden.

Auf Antrag bei der DRV können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Sie dadurch unzumutbar belastet würden.

Bitte wenden Sie sich für genaue Auskünfte über Ihre zu leistende Zuzahlung direkt an Ihre Krankenkasse bzw. die Deutsche Rentenversicherung.

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