Übersicht von REHA-Maßnahmen
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen dienen dazu, bestehende Fähigkeitsstörungen zu beseitigen oder zu reduzieren, eine Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern und dem Patienten Hilfen zum besseren Umgang mit seiner Krankheit bzw. Behinderung zu geben – Stationäres Heilverfahren.
Ziel kann auch die Festigung des Behandlungserfolges im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung sein – Anschlussheilbehandlung.
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen kommen dann in Betracht, wenn andere Möglichkeiten der ambulanten Behandlung bzw. Rehabilitation nicht ausreichend sind. Dabei geht es darum, körperliche, geistig und seelisch bedingte Behinderungen und Beeinträchtigungen auszugleichen, zur Selbsthilfe anzuleiten sowie den Patienten und ggf. seine Angehörigen zu beraten.
Die stationäre Rehabilitationsmaßnahme ist eine zielgerichtete, komplexe medizinische Leistung, die an ein qualifiziertes, strukturiertes und an den Fähigkeitsstörungen spezifisch orientiertes Angebot gebunden ist. Im Mittelpunkt steht die gezielte diagnostische und therapeutische Arbeit an den Funktionseinschränkungen in Beruf und Alltag sowie die Motivierung zur aktiven Krankheitsbewältigung und der Aufbau eines eigenverantwortlichen Gesundheitsbewusstseins.
„Die ganztägige ambulante REHA“
Um die Rehabilitation flexibler auf die Verhältnisse des Einzelnen abstimmen zu können, bieten die Rentenversicherungsträger auch teilstationäre Leistungen an. Sie unterscheiden sich von einem stationären Aufenthalt dadurch, dass der Patient nicht “rund um die Uhr” betreut wird. Er sucht die wohnortnahe Rehabilitationseinrichtung nur während der Therapiezeiten auf und verbringt die Abende und Wochenenden zu Hause.
Diese Form der Rehabilitation ist vor allem für solche Patienten interessant, bei denen aus persönlichen Gründen (z. B. Unabkömmlichkeit wegen Pflege eines Kindes, berufliche Zwänge) eine auswärtige Unterbringung nicht in Frage kommt. Die teilstationäre Rehabilitation kann in Betracht kommen anstelle stationärer Rehabilitationsleistungen oder zu deren Verkürzung. Bei einer teilstationären Heilbehandlung muss vom Patienten nichts zugezahlt werden
Die offene Badekur ist eine Therapieform, die offiziell als Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten bezeichnet wird und in der Regel 3 Wochen dauert. Sie dienst der Gesundheitsvorsorge und soll dabei helfen Krankheiten zu vermeiden. Auch wenn die Bezeichnung als ambulante Badekur etwas irreführend ist, findet die Kur meistens nicht am eigenen Wohnort statt, sondern in einem anerkannten Kurort.
Eine Badekur kann je nach gesundheitlichem Zustand und medizinischer Indikation verschiedene Leistungen beinhalten:
- Medizinische Bäder
- Massagen
- Krankengymnastik
- Inhalationen
- Elektrotherapie
- Bewegungs- und Entspannungsübungen
Voraussetzungen
Badekuren empfehlen sich für Personen, die etwas für ihre Gesundheit tun, aber nicht an einer klassischen Rehabilitation teilnehmen möchten. Oft schlägt der behandelnde Arzt eine Vorsorgekur vor, wenn die Gesundheit geschwächt ist oder wenn durch die Kur-Anwendungen die Verschlimmerung einer behandlungsbedürftigen Krankheit vermieden werden kann.
Ganzjährig besteht die Möglichkeit für Sie privat unser pauschales Rehabilitationsangebot zu nutzen. Zudem haben wir jedes Jahr ein Weihnachts- und Osterangebot.
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