Entlassung und Nachsorge
Am Ende der Rehabilitationsmaßnahme erfolgt eine Abschlussuntersuchung beim betreuenden Arzt der Fachabteilung. Die Abschlussuntersuchung beinhaltet neben einer körperlichen Untersuchung und Auswertung des Rehabilitationsverlaufes, insbesondere die Überprüfung der Rehabilitationsziele.
Die im Entlassungsbericht erscheinenden Empfehlungen bezüglich Nachsorgeverfahren (IRENA, etc.) und Weiterbehandlung werden mit Ihnen besprochen.
Sie erhalten einen Kurzbrief und binnen sieben Tagen verlässt der Entlassungsbericht die Einrichtung zur Information des Kostenträgers und des nachbehandelnden Arztes.