Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Reha. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.

AHB-Voraussetzungen

Das Krankenhaus stellt fest, ob die AHB erforderlich ist. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Ihnen, den Antrag zu stellen.

Für die AHB gibt es zwei Wege, die davon abhängig sind, bei welchem Versicherungsträger Sie versichert sind:

  1. Sie werden direkt in eine Reha-Einrichtung verlegt, ohne dass die Entscheidung des Kostenträgers (Rentenversicherung oder Krankenversicherung) abgewartet werden muss.
  2. Ist eine direkte Verlegung nicht möglich, werden Sie schnellstmöglich in eine Reha-Einrichtung verlegt, nachdem der Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenversicherung) kurzfristig über den Antrag entschieden hat.

Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen vorliegen. “6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren” ist die am häufigsten erfüllte Voraussetzung.

Bei Ihnen darf auch kein sogenannter Ausschlussgrund vorliegen (z.B. dass Sie Beamter auf Lebenszeit sind – dann können Sie AHB-Leistungen nicht über die Deutsche Rentenversicherung, aber möglicherweise über Ihre Krankenversicherung beantragen).

Das Krankenhaus stellt fest, ob die Anschlussheilbehandlung (AHB) erforderlich ist. Der Sozialdienst des Krankenhauses stellt mit Ihnen gemeinsam den Antrag für die Anschlussheilbehandlung. Der Klinikarzt bzw. der Sozialdienst vereinbart dann mit uns einen Termin für Ihre Verlegung.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt bei Altersruhegeldempfängern / Rentnern i. d. R. durch Ihre zuständige Krankenversicherung. 

 

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt bei erwerbstätigen Antragstellern i. d. R. durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, wie z. B. 

Deutsche Rentenversicherung Westfalen

DRV Bund Berlin

DRV Niedersachsen

DRV Rheinland

DRV Knappschaft Bahn See

Ambulant oder stationär?

Anschlussrehabilitationen können sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können verkürzt oder verlängert werden.

Die AHB beinhaltet Diagnostik, Aufklärung und Information zu der jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Es werden Therapieziele gemeinsam zwischen Rehabilitationsteam und Ihnen entwickelt. Bewältigungsstrategien werden erlernt, um auch beruflichen Problemlagen zu begegnen.

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