AHA-Regeln in der Weserland-Klinik

Alle hier aufgeführten Regelungen gelten bis auf Weiteres. Sobald sich die aktuelle Situation in unserer Region verändert, werden die Regelungen und Maßnahmen angepasst und hier aktualisiert.

COVID-19 Informationsseite (Stand: 21.03.2022)


Aktuelle Regelungen für Besucher

Bei einer Inzidenzstufe 1 – bezogen auf das Land NRW – können Sie Besuche empfangen. Hierfür stehen ein (vorab zu reservierender) Pavillon im Außenbereich und der Außen-Terrassenbereich unseres Cafés zur Verfügung.
Besuche innerhalb der Klinik können, nach vorheriger Anmeldung, unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:

  • 2G Plus – Regelung
    Der Besucher ist vollständig Geimpft oder Genesen und verfügt über ein negatives Corona-Testergebnis. Das tagesaktuelle, negative Testergebnis muss von einer der in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung ist zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den Mitarbeitern des Empfangs vorzulegen. 
  • Maximal dürfen zwei Besucher für jeweils eine Stunde empfangen werden.

Hinweis zur Anmeldung und Eingangskontrolle

Bitte melden Sie Ihren Besuch am Empfang persönlich oder telefonisch unter 05733 925 0 an.

Am Empfang erfolgt eine Eingangskontrolle. Name, Wohnort, Beginn und Ende des Besuchs werden in die Besucherliste eingetragen. Der Besucher füllt das entsprechende Besucherformular aus und bestätigt die Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift. Der Mitarbeiter des Empfangs dokumentiert die Kontrolle des negativen Schnelltests durch Handzeichen.

Es sind maximal 2 Besucher pro Patient zulässig.
Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz muss von Besuchern und Patienten getragen werden.

Aktuelle Regelungen für Patienten

AUFNHAME

Eine Aufnahme in der Weserland-Klinik kann aktuell nur erfolgen, wenn ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Std. – gemäß der CoronaTestVO NRW) erfolgen. Das negative Testergebnis muss uns vor der Anreise vorgelegt bzw. übermittelt werden. Bringen Sie außerdem auch Ihren Impfpass mit. Vielen Dank!
Bei einer Anreise ohne negativen PCR-Test und unvollständigem Impfschutz ist eine Quarantäne bis zum Nachweis eines negativen PCR-Tests erforderlich.
Sollten Sie bereits grippeähnliche Symptome haben, bitten wir Sie, sich diesbezüglich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Teilen Sie uns bitte vor Ihrer Anreise Ihren Impfstatus mit. 

AUFENTHALT

Besuchsfahrten nach Hause sind während der REHA-Maßnahme nicht gestattet.

Wir bitten alle Patienten dringlichst sich an die folgenden Hygieneregelungen in der Weserland-Klinik sowie auf dem Klinik-Gelände zu halten:

Händedesinfektion: Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände vor dem Betreten der Klinik, vor dem Betreten des Speisesaals und jeweils vor den Therapien.

Mund-Nasen-Schutz-Pflicht: Achten Sie darauf, dass Mund und Nase vollständig bedeckt sind und der Mund-Nasen-Schutz an den Rändern möglichst eng anliegt (MGI.BH.059 Information zum Mund-Nasen-Schutz). Bitte legen Sie den Mund-Nasen-Schutz vor dem Betreten der Klinik an und tragen diesen während des gesamten Aufenthaltes. Während der Therapie ist das Ablegen des Mund-Nasen-Schutz nur nach Anweisung des Therapeuten gestattet.

Abstandsregeln: Halten Sie bitte den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. Dies gilt auch für Wartebereiche und alle Aufzüge. Bitte verzichten Sie auf Umarmungen und Händeschütteln!

Bei eigenen Symptomen: Bei Anzeichen von Symptomen melden Sie sich telefonisch oder über den Notruf beim Pflegedienst.

Weitere Hygieneregelungen:

  • Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände.
  • Husten und niesen Sie in die Armbeuge (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Hygienetipps).
  • Einmalhandschuhe dürfen von Patienten nicht getragen werden.

 

Wichtiger Hinweis zu den Regelungen im Speisesaal

Tischzeiten: Sie erhalten Ihre persönliche Tischzeit ( Frühstück, Mittagessen und Abendessen). Bitte halten Sie sich an diese zeitliche Vorgabe. Nur so können wir die Abstandsregelungen und den Schutz für alle Patienten und Mitarbeiter auch im Speisesaal einhalten.

Mund-Nasenschutz: Der Mund-Nasen-Schutz ist vor dem Verlassen des Tisches wieder anzulegen.

Aktuelle Regelungen für Mitarbeiter

Gemäß der gesetzlichen Test-Verordnung (NRW) werden alle vorgegebenen Testungen der Belegschaft in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden durchgeführt.

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