Im Gegensatz zur Anschlussheilbehandlung (AHB), die einem Krankenhausaufenthalt unmittelbar folgt, ist das stationäre Heilverfahren unabhängig von einer vorangegangenen Operation. Bei chronischen Beschwerden ist die Inanspruchnahme einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme in Form eines sogenannten stationären Heilverfahrens möglich.
Kostenträger bei medizinischer Rehabilitation
Ansprechpartner für die medizinische Rehabilitation ist bei Berufstätigen die gesetzliche Rentenversicherung, welche beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen auf Antrag die Kosten für die notwendigen Leistungen trägt. Bei Nichterwerbstätigen oder Rentnern übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten; nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten die Berufsgenossenschaft.
Ambulant oder Stationär?
Ein stationäres Heilverfahren kann sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauert in der Regel 3 Wochen. Es kann verkürzt oder verlängert werden.
(Textquelle: Deutschen Rentenversicherung Westfalen und Deutsche Rentenversicherung Bund)