Stationäres Heilverfahren
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Stationäres Heilverfahren / Medizinische Rehabilitation
Im Gegensatz zur Anschlussheilbehandlung (AHB), die einem Krankenhausaufenthalt unmittelbar folgt, ist das stationäre Heilverfahren unabhängig von einer vorangegangenen Operation. Bei chronischen Beschwerden ist die Inanspruchnahme einer medizinischen RehabilitationsmaĂŸnahme in Form eines sogenannten stationären Heilverfahrens möglich.
Kostenträger bei medizinischer Rehabilitation
Ansprechpartner fĂ¼r die medizinische Rehabilitation ist bei Berufstätigen die gesetzliche Rentenversicherung, welche beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen auf Antrag die Kosten fĂ¼r die notwendigen Leistungen trägt. Bei Nichterwerbstätigen oder Rentnern Ă¼bernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten; nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten die Berufsgenossenschaft.
Ambulant oder Stationär?
Ein stationäres Heilverfahren kann sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgefĂ¼hrt werden und dauert in der Regel 3 Wochen. Es kann verkĂ¼rzt oder verlängert werden.
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(Textquelle: Deutschen Rentenversicherung Westfalen und Deutsche Rentenversicherung Bund)
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